Honorar
Psychotherapie
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen in voller Höhe übernommen. Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen hängt vom individuell abgeschlossenen Vertrag ab.
Nach den ersten Sitzungen erfolgt die Antragstellung an die Krankenkassen, wobei der Therapeut in der Regel verpflichtet ist, die Notwendigkeit der Durchführung einer Psychotherapie zu prüfen und dies in einem Bericht an einen unabhängigen Gutachter darzulegen.
Für Selbstzahler bleiben die Formalitäten einer Antragstellung aus. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Supervision
Die Kosten für Ausbildungssupervision richten sich nach den gegenwärtigen Bestimmungen der staatlich anerkannten Ausbildungsinstitute.
Das Honorar für kollegiale Einzel-, Gruppen-, oder Teamsupervisionen wird individuell je nach Indikation und Gruppen- bzw. Teamgröße festgelegt.
